Sachkundenachweise für Hundehalter nach dem Landeshundegesetz NRW


Sachkundenachweis NRW

 

- Sachkundenachweise für große Hunde (20/40)

- Sachkundenachweise für Hunde bestimmter Rassen

 

können bei uns abgenommen werden. Es handelt sich um einen theoretischen Multiple Choice Test.


Preise

20/40 Hunde 30 €

Hunde best. Rassen 40 €


Verhaltensprüfung für Hunde best. Rassen nach LHundG

Wir sind anerkannte sachverständige Stelle zur Abnahme von Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen nach Landeshundegesetz NRW. Auch können Sie Ihren Hund bei uns auf eine solche Prüfung vorbereiten.

 

§ 10 Landeshundegesetz - LHundG NRW

Hunde bestimmter Rassen

(1) Für den Umgang mit Hunden der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden gelten § 4 mit Ausnahme von Absatz 2 und die §§ 5 bis 8 entsprechend, soweit in Absatz 2 und 3 nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2) Abweichend von § 5 Abs. 3 Satz 3 kann die Verhaltensprüfung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

(3) Abweichend von § 6 Abs. 2 kann die Sachkundebescheinigung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erteilt werden.

 

Zur Prüfung:

Wenn Sie beim Ordnungsamt eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht nach dem Landeshundegesetz für einen Hund bestimmter Rasse beantragen, müssen Sie mit Ihrem Hund einen Verhaltenstest ablegen.

Als Voraussetzung für die Befreiung müssen Sie als Halterin oder Halter des Hundes nachweisen, dass eine vom Hund ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.

Dieser Nachweis wird durch die Verhaltensprüfung erbracht. Der Verhaltenstest kann erst nach bestandener Sachkundeprüfung abgelegt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Sachkundenachweis für Hundehalter.

Zum Zeitpunkt des Verhaltenstests muss Ihr Hund mindestens 15 Monate alt sein.

Besteht das Hund-Halter-Gespann den Verhaltenstest nicht, muss er weiter mit Maulkorb und Leine geführt werden. Weitere Folgen sind nicht zu befürchten, so wird nicht etwa der Hund der Besitzerin oder dem Besitzer abgenommen oder gar eingeschläfert.

Die Prüfung kann wiederholt werden, wobei die Prüfer Ihnen auch Ratschläge zur Vorbereitung auf eine erneute Prüfung geben.

Bei der Verhaltensprüfung wird der Gehorsam des Hundes sowie dessen Verhalten gegenüber Personen und Artgenossen in alltagstypischen Situationen überprüft.

Für die Befreiung vom Maulkorb muss der Hund gut an der Leine zu führen sein, er darf weder Personen noch andere Hunde angreifen. Er darf auf Provokationen reagieren, muss aber von seiner Halterin oder seinem Halter jederzeit unter Kontrolle gehalten und wieder beruhigt werden können.

Für die Befreiung von der Leinenpflicht muss der Hund des Weiteren auch im Beisein anderer Hunde ohne Leine den Kommandos seiner Besitzerin oder seines Besitzers gehorchen.

Die Verhaltensprüfung soll folgende Inhalte umfassen:

  • Überprüfung des Gehorsams des Hundes
  • Verhalten bei Kontakt mit Personen in Bewegung (Joggerinnen, Jogger, Skaterinnen, Skater, Radlerinnen, Radler), die auch in engen räumlichen Kontakt zum Hund treten
  • Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten, zum Beispiel Aufspannen eines Schirmes; Fallenlassen eines Schlüsselbundes; Kontakt mit nicht normal reagierenden Personen
  • Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit Geräuschen, zum Beispiel Fahrradklingel, Geschrei, Trillerpfeife
  • Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Situation
  • Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden
  • Verhalten des angebundenen Hundes ohne die Halterin oder den Halter in normalen Kontaktsituationen mit fremden Personen und Hunden